Der Vorstandsvorsitzende der Milchhof Miesbach e.G.

Der heutige Vorstand des Milchhof Miesbach e.G., Andreas Schönauer, gab uns Einblick in seine typische Tätigkeit. Sein Betrieb ist im Übrigen schon seit der Gründung in der Genossenschaft Mitglied.

Die Genossenschaft existiert seit 1926. Sie wird vom Vorstand gesteuert, der heute aus drei Genossen besteht. Vorstand kann nur ein aktives Mitglied der Genossenschaft werden, das auch selbst mit der Milcherzeugung zu tun hat. Sobald ein Hof mit der Milchproduktion aufhören würde, müsste dieses Mitglied die Milchgenossenschaft Miesbach verlassen – und dann natürlich auch den Vorstand.

Die drei Vorstandsmitglieder teilen sich die Aufgaben auf. Der Vorstand ist besonders für das Leiten der Genossenschaft zuständig. Hier trifft er, teilweise zusammen mit seinen Kollegen, wichtige Alltagsentscheidungen für die gesamte Genossenschaft, wie zum Beispiel Vertragsverhandlungen mit den Molkereien. Grundlegendes wie zum Beispiel Satzungsänderungen hingegen kann nur von der Generalversammlung der Genossenschaft beschlossen werden. Die Satzung hat dies schon 1926 so geregelt. Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Sollte jedoch einmal etwas akut Grundlegendes zu beschließen sein, wie zum Beispiel der genannte Wechsel der Molkerei, dann kann auch eine außerordentliche Sitzung stattfinden. Zurzeit werden dazu ca. 250 Genossen angesprochen, also alle aktiven Mitglieder.

Viele Verhandlungen, die der Vorstand führen muss, werden durch die Mitgliedschaft in der Bayern MeG vorbereitet und oft auch erleichtert. In der Bayern MeG haben sich bayernweit und darüber hinaus Milchgenossenschaften zusammengeschlossen. Das ermöglicht ein „nachdrücklicheres“ Vorgehen mit den Geschäftspartnern. So kann sich der Vorstand des Milchhofs auf bereits ausgehandelte Rahmenbedingungen konzentrieren und er kann das Spezifische für Miesbach noch festlegen.

Neben dem Vorstand wird die Genossenschaft auch durch den Aufsichtsrat gelenkt. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern und er ist das „Kontrollgremium“ für den Vorstand. Die Aufsichtsratsmitglieder ihrerseits stammen ebenfalls aus der Genossenschaft. Sie werden viermal im Jahr über die Tätigkeiten des Vorstandes und der Genossenschaft informiert.

Ein Blick auf die vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass zwar die offizielle Amtszeit eines Vorstandes zunächst nur drei Jahre beträgt, aber bewährte Vorstandsmitglieder und Vorstandsvorsitzende häufig mehr als 20 Jahre erfolgreich tätig waren, wie es die Beispiele der früheren Vorstände Höss oder Heiss zeigen.

Interessant ist, dass durch die Satzung auch verhindert wird, dass alle Vorstandsmitglieder gleichzeitig gehen würden: Jedes Vorstandsmitglied ist für drei Jahre gewählt, aber jedes Jahr darf nur ein Vorstand neu gewählt werden; also beginnt die Amtszeit der drei Vorstände jeweils zu einem anderen Jahr. Damit wurde schon bei der Gründung 1926 bedacht, dass durch personelle Wechsel kein Knowhow-Verlust entstünde.

Text: Maria Krüger-Basener mit Andreas Schönauer