Die Genossenschaftsgründung

Anteilskauf auch über Sachleistungen

Siegmund Heiß, ein langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der Miesbacher Milchgenossenschaft, erzählt davon, wie sich die drei Gründer der Genossenschaft 1927 zusammengefunden hatten. Diese drei, zu denen auch sein Großvater gehörte, hatten genügend Bonität, um als Genossen anfangen zu dürfen, damals in der wirtschaftlich schwierigen Zeit der 20er Jahre, noch vor der großen deutschen Inflation.

Milchkanne zur Anlieferung der Milch, ca. 1925 – 1950
Milchkanne zur Anlieferung der Milch, ca. 1925 – 1950

Die Bedeutung von Genossenschaftsanteilen

Die Satzung der Genossenschaft gibt Auskunft darüber, wie man zusammenwirken wollte. Und es musste dann auch ein Weg für diejenigen gefunden werden, die nicht genügend Barmittel hatten, um den Genossenschaftsanteil entrichten zu können. Dafür gab es dann die Möglichkeit, den Anteil in Sachleistungen, also Milchlieferungen, einzubringen. Jeder Genosse konnte dann darüber mitbestimmen, was als nächstes gemacht werden sollte.

Statut der Molkereigenossenschaft, 1926
Statut der Molkereigenossenschaft, 1926

Später, zu den wirtschaftlich besonders guten Zeiten der Genossenschaft, traten auch sog. Anschlussgenossenschaften bei. Attraktiv war die Miesbacher Milchgenossenschaft deshalb, weil sie – bedingt durch das sog. Italiengeschäft – deutlich höhere Milchpreise zahlen konnte. Diese Anschlussgenossenschaften konnten jedoch nur einen einzigen Anteil erwerben und so auch nur eine einzige Stimme bei Entscheidungen einbringen, obwohl jede Genossenschaft, wie beispielsweise die aus Bad Tölz, tatsächlich viele einzelne Milchlieferanten „mitbrachte“. Trotz der bis zu sieben Anschlussgenossenschaften lag so die Stimme- und Entscheidungsmehrheit weiterhin bei den Genossenschaftlern aus Miesbach.

Text: Maria Krüger-Basener